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Tipps für die Schenkung einer Immobilie

Die Schenkung einer Immobilie ist eine sinnvolle Alternative zum Vererben, da Sie von hohen Freibeträgen profitieren.

Doch was ist genau eine Schenkung und was sollte man beachten? Wir von Wohnsitz LE geben einen Überblick und verraten Ihnen wertvolle Tipps.

Was ist eine Immobilienschenkung?

Bei einer Schenkung übergeben Sie zu Lebzeiten Ihre Immobilie einer anderen Person. Der Vertrag wird im Rahmen einer notariellen Beurkundung geschlossen und bedarf einer Grundbuchänderung. Sie und der Beschenkte müssen das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Schenkung informieren.

Schenkungssteuer und Freibeträge

Haus mit grüner Schleife

Die Frage, wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt, ist individuell zu beantworten und richtet sich nach Ihrer Steuerklasse und den Sätzen der Erbschaftssteuer. Schenken Sie Ihrem Ehepartner das Haus, liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Bei Kindern beträgt dieser 400.000 Euro und bei Enkeln 200.000 Euro. Schenken Sie die Immobilie Ihrem Lebenspartner ohne Trauschein, beläuft sich der Freibetrag auf 20.000 Euro. Die Freibeträge unterliegen einer zehnjährigen Frist. Nach deren Ablauf ist eine neue steuerfreie Schenkung möglich.

Um die Höhe der Steuern und damit Freibeträge zu berechnen, ist eine professionelle Immobilienbewertung erforderlich. Bei dieser ermittelt ein Experte wie wir von Wohnsitz LE den genauen Wert Ihres Hauses.

Rechte über die Immobilie festlegen

Das eigene Haus zu Lebzeiten zu verschenken hat steuerliche Vorteile. Jedoch möchte man oftmals nicht direkt aus seiner Immobilie ausziehen. Durch ein vertraglich festgelegtes Wohnrecht bleiben Sie im Haus wohnen. Ein Nießbrauchrecht nehmen Sie in Anspruch, wenn Sie weiterhin wirtschaftliche Erträge erzielen möchten.

Schenkung rückgängig machen

Möchten Sie die Schenkung rückgängig machen, hilft eine zuvor festgelegte Katastrophenklausel, die die Rückübertragung regelt. Diese ist beispielsweise notwendig, wenn dem Beschenkten eine Privatinsolvenz droht, bei der der Wert des Hauses in die Insolvenzmasse fließen würde. Ebenso gilt die Scheidung oder der Tod als Grund, den Vertrag zurückzuziehen.

Rechtzeitige Planung für mehr Sicherheit

Ob eine Schenkung für Sie infrage kommt, bedarf einer genauen Planung und Kalkulation. Wir von Wohnsitz LE GmbH stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem breit gefächerten Fachwissen zur Seite und finden mit Ihnen die optimale Lösung. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Sie.

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