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Der Kaufvertrag

Der Notar ist die letzte Instanz, die bei den Verkaufsbemühungen zu einer Immobilie hinzugezogen wird. Er sorgt für den angemessenen rechtlichen Rahmen der Verkaufsangelegenheit. Hier ist es jedoch wichtig zu beachten, dass der Notar nicht weiß, was im Zuge der Verhandlungsgespräche alles besprochen wurde. Wichtig ist es also, ihn entsprechend in Kenntnis zu setzen. Dazu haben wir eine kleine Checkliste erstellt darüber, was dem Notar unbedingt mitgeteilt werden muss: 1. Korrekte Daten des Verkäufers und des Käufers (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Nationalität, ggf. Dolmetscher) 2. Sind die Grundbuchdaten Korrekt? Nutzungsrechte korrekt aufgelistet? (Bsp.: Miteigentumsanteile an Wegen etc.) 3. Übergang Nutzen und Lasten? 4. Auflassungsvormerkung und automatische Löschung (falls Kaufpreis nicht bezahlt wird) 5. Evtl. Renovierungsklausel 6. Was wird mit verkauft? 7. Anzahlung im Vorfeld? Wann wird diese gezahlt? 8. Zahlung des Kaufpreises und deren Voraussetzung prüfen. 9. Ist die Immobilie vermietet? Der Kauf bricht nicht die Miete! 10. Finanzierungsvollmacht für den Käufer, da dieser die Immobilie belasten muss, obwohl er noch nicht den Kaufpreis bezahlt hat und damit noch nicht Eigentümer ist Bei der Vorbereitung des Kaufvertrages gibt es also viel zu beachten. Mit uns als Spezialist an Ihrer Seite, können Sie versichert sein, dass alles professionell organisiert ist.

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