Haus geerbt, was nun?

Haus geerbt, was nun?

Häuser in schmaler Gasse

Immobilien gehören zu den am häufigsten vererbten Wertgegenständen. Wer eine Immobilie erbt, muss darüber nachdenken, was er mit der Immobilie anfangen möchte. Schließlich ist es nicht immer einfach, eine passende Entscheidung zu treffen. Vor allem bei Erbengemeinschaften kann es schnell zu Problemen kommen. Wir zeigen Ihnen, worauf es zu achten gilt.

Die ersten und grundsätzlichen Entscheidungen

Zunächst einmal muss geklärt werden, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten. Denn Sie erben nicht nur den Besitz der Immobilie, sondern auch die Verbindlichkeiten. Ein Blick ins Grundbuch kann hier schnelle Auskunft bieten. Übersteigen die Verbindlichkeiten den Wert der Immobilie sollten Sie das Erbe ausschlagen. Gibt es jedoch keine Verbindlichkeiten oder sind diese nur sehr gering, spricht vieles dafür das Erbe anzunehmen.

Die Erbengemeinschaft - der Problemfall

Schwierig wird es immer dann, wenn Sie nicht der Alleinerbe sind. Denn in einer Erbengemeinschaft erbt jeder Erbe einen Anteil an der Immobilie. Niemand kann diese verkaufen oder vermieten ohne die Zustimmung der anderen Erben. Es gilt also frühzeitig gemeinsam eine Einigung zu finden, damit das Erbe effektiv genutzt werden kann.

Immobilien erben und die Erbschaftssteuer

Es gibt verschiedene Fälle, in denen Sie die Erbschaftssteuer vermeiden können. Die Voraussetzungen sind:

  • Die Immobilie wurde bis zum Erbfall vom Verstorbenen selbst bewohnt.
  • Nach dem Erbfall wird die Wohnung für mindestens 10 Jahre von einem Kind oder Lebenspartner des Verstorbenen weiterhin bewohnt.

Dies gilt allerdings nur für Wohnungen und Häuser bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Jeder Quadratmeter darüber wird anteilig besteuert.

Haus geerbt und Erbe angenommen - die ersten Schritte

Altbauten Außenfassade

Nehmen wir an Sie sind Alleinerbe und haben eine Immobilie geerbt und angenommen. Im ersten Schritt müssen Sie nun den Grundbucheintrag ändern lassen, damit die veränderten Eigentumsverhältnisse auch dokumentiert und im Grundbuch abgebildet sind. Erst nach dieser offiziellen Änderung können Sie alle weiteren Schritte angehen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob Sie selbst oder ein Familienmitglied das Haus beziehen möchten. Ist dies der Fall, so gibt es nur wenig weiter zu beachten. Doch oftmals ist es aus verschiedenen Gründen nicht möglich das Haus selbst zu beziehen. Da bei einer Immobilie auch Kosten anfallen, sollte diese nicht dauerhaft leer stehen. Sie haben also zwei verschiedene Optionen:

  • Sie können das Haus vermieten.
  • Sie können das Haus verkaufen.

Durch die Vermietung können Sie selbstverständlich mit regelmäßigen Einnahmen rechnen, haben allerdings auch die Verantwortung eines Vermieters. Das bedeutet, dass Sie unter anderem Rücklagen für Reparaturen und Sanierungen zurücklegen müssen oder es auch zu Problemen mit den Mietern kommen kann.

Bei einem Verkauf der Immobilie erhalten Sie mit einem Mal eine recht große Summe an Geld, welche durch die Erbschaftssteuer durchaus kleiner werden kann.

Holen Sie sich Hilfe vom Experten

Grundsätzlich sollten Sie sich, egal ob Sie verkaufen oder vermieten möchten, von einem Makler entsprechend beraten und helfen lassen. Diese kennen nicht nur den lokalen Markt sehr gut und können den Wert und die Chancen bei einer Immobilie bestens abschätzen, sondern übernehmen viele wichtige Aufgaben für Sie. Im Optimalfall profitieren Sie aufgrund der deutlich besseren Preise sogar finanziell deutlich von der Arbeit des Maklers und haben selbst weniger Stress und Mühen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Ihr schneller Kontakt zu uns

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Tel.: +49 341 870 85 938

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