Scheidung und Immobilie

Scheidung - Was geschieht mit unserer Immobilie?

Nicht jede Ehe ist dazu bestimmt, für die Ewigkeit zu halten. Was aber geschieht mit einer gemeinsamen Immobilie, wenn es zur Trennung kommt?

Was passiert mit der Immobilie?

Neubauten am Fluss

Grundsätzlich haben beide Ehepartner während der Trennungszeit das Nutzungsrecht an der bisher gemeinsamen Wohnung oder am gemeinsamen Haus, so steht es im Gesetz.

Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein Partner die Miete zahlt oder das Eigentum an der Immobilie hat. Erst, wenn die Scheidung rechtskräftig gemacht wird, werden die Eigentumsverhältnisse in Betracht gezogen: Im Scheidungsverfahren wird festgelegt, wer das Nutzungsrecht der Immobilie erhält. Die Entscheidung ist unter anderem abhängig von den Eigentumsverhältnissen, der Lebenssituation der Partner und dem Wohl eventuell vorhandener Kinder.

Diese Möglichkeiten haben Sie

Sie haben verschiedene Optionen, wie Sie im Trennungsjahr und nach der Scheidung mit Ihrer Immobilie verfahren können. Gerne beraten wir Sie zu den unterschiedlichen Optionen, um die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.

Option 1: Immobilie teilen

Modellhaus

Zunächst könnten Sie die Immobilie weiterhin mit Ihrem ehemaligen Partner teilen, wenn Sie beide Eigentümer bleiben wollen. Für viele Paare kommt das allerdings nicht in Frage. Zudem wird vom Gesetz verlangt, dass während des Trennungsjahres nur gemeinschaftliche Räume wie Küche oder Bad gemeinsam genutzt werden - in vielen Wohnsituationen ergibt sich also auch ein Platzproblem.

Häufig kommt es daher dazu, dass einer der Ehepartner auszieht und eventuell Anspruch auf einen Nutzungsausgleich gegenüber dem Partner hat, der in der Ehewohnung verbleibt. Die gemeinsame Immobilie könnte auch als Mieteigentum genutzt werden - so muss keiner der Partner in der Wohnung verbleiben und Sie teilen sich die Mieteinnahmen.

Option 2: Immobilie verkaufen

Der einfachste Weg, eine passende Regelung für beide Parteien zu finden, ist der Verkauf der Immobilie. So bekommen beide Parteien ihren Anteil ausbezahlt. In der Regel können Sie durch den Verkauf einen guten Preis erzielen, wenn Sie etwas Zeit und Geduld mitbringen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass beide Parteien mit dem Verkauf einverstanden sind. Ist ein Partner gegen den Verkauf, fällt diese Option weg.

Option 3: Partner ausbezahlen

Wenn einer der Partner nicht auf die Immobilie verzichten möchte, hat dieser die Option, seinen ehemaligen Ehepartner dessen Anteil an der Immobilie abzukaufen. So kann der Partner das Eigentum an der Immobilie vollständig übernehmen, während der andere Partner den ihm zustehenden Gegenwert erhält.

Wohnsitz LE: Ihr Partner an Ihrer Seite

Nach einer Trennung oder Scheidung kommt sehr viel anstrengende Arbeit auf Sie zu. Unser Team ist für Sie da: Zumindest beim Verwalten oder Verkaufen Ihrer gemeinsamen Immobilie können wir Ihnen eine große Last abnehmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, das Eigentum Ihrer Immobilie sachlich und unkompliziert zu regeln. Wir ermitteln für Sie den Wert Ihrer Immobilie und helfen Ihnen gerne dabei, das Objekt zu verkaufen. Wir treten als neutraler Ansprechpartner zwischen Sie und Ihren Ehepartner - so können Sie die Regelung des Immobilienbesitzes rasch und professionell abschließen. Sie ersparen sich unnötigen Stress und können Ihren neuen Lebensabschnitt schon bald in Ruhe beginnen. Nehmen Sie für weitere Beratung gerne Kontakt zu uns auf.

Ihr schneller Kontakt zu uns

mail@wohnsitz-le.de
Tel.: +49 341 870 85 938

Immobiliensuche

Aktuelle Informationen

Immobilienpreise steigen wieder an

Aussichten auf das Jahr 2024 Weiterlesen...

Der Kaufvertrag

Was bei der Vorbereitung zu beachten ist Weiterlesen...

Makler gesucht

Warum grade jetzt der Großteil der Käufer und Verkäufer auf Makler vertraut Weiterlesen...

Wohnsitz LE GmbH

Wir machen Immobilien mobil