6 Jahre 6%: Die Wiedergeburt der degressiven AfA für Neubauten
In Deutschland herrscht Wohnungsknappheit. Der Bund gibt an, dass im kommenden Jahr bis zu 400.000 neue Wohneinheiten erbaut werden sollen. Schaut man sich jedoch die Zahl der erlassenen Baugenehmigungen an, so kommt man schnell zu dem Schluss: Das wird wohl nichts. Um den Bau und Erwerb von Neubauimmobilien zu subventionieren plant der Bund nun die degressive AfA wieder einzuführen. Diese soll für Objekte mit Baubeginn ab dem 1.10.2023-30.10.2029 gelten. Ebenso für in diesem Zeitraum erworbene Objekte. Über einen Zeitraum von 6 Jahren, nach dem Erwerb, soll es nun möglich werden die Anschaffungskosten mit 6%, degressiv abzuschreiben. Ein solcher Beschluss ist vor allem für Kapitalanleger mit Spitzensteuersatz interessant, da er steuerliche Ersparnisse ermöglicht.
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