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Nebenkosten beim Hausverkauf: Welche Kosten kommen auf Eigentümer zu?

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, müssen Sie verschiedene Kosten einkalkulieren, deren Höhe von vielseitigen Faktoren abhängt. Wir verraten Ihnen, womit Sie rechnen können, damit Sie optimal vorbereitet Ihren Hausverkauf starten.

Wertgutachten: Bevor Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Verkauf anbieten, muss zunächst ein realistischer Verkaufspreis ermittelt werden. Beauftragen Sie einen Immobilienexperten oder Sachverständigen, kostet Sie das zwischen 0,5 % und 1 % des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.

Energieausweis: Der Energieausweis ist beim Immobilienverkauf Pflicht. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises kostet zwischen 50 und 100 Euro, während sich der Preis bei einem detaillieren Bedarfsausweis auf 300 bis 500 Euro beläuft.

Maklerprovision: Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler, beträgt die Maklerprovision in Sachsen 3,57 % des Verkaufspreises.

Private Verkaufsanzeige in einem Onlineportal: Vermarkten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung ohne Unterstützung eines Immobilienmaklers und möchten Sie auf Onlineportalen eine Verkaufsanzeige schalten, fallen für zwei Wochen Kosten in Höhe von etwa 50 bis 130 Euro an.

Kleines Miniaturhaus auf Münzen

Spekulationssteuer: Die Spekulationssteuer bezieht sich auf den Wertzuwachs, den Sie gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis erzielen und wird fällig, wenn der Verkauf innerhalb von zehn Jahren erfolgt. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie während dieser Spekulationsfrist die letzten drei Jahre selbst in der Immobilie gewohnt haben.

Löschung der Grundschuld: Haben Sie Ihr Haus finanziert, besteht die Möglichkeit, die Grundschuld im Grundbuch zu löschen. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 0,3 % der Grundschuldhöhe.

Vorfälligkeitsentschädigung: Soll mit dem Erlös des Immobilienverkaufs die Restschuld Ihres Kredits vorzeitig getilgt werden, erheben Banken einen Anspruch auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kosten sind von der offenen Restschuld abhängig. Übertragen Sie das bestehende Darlehen auf eine neue Immobilie, entfällt die zu zahlende Entschädigung.

Renovierungen: Die Kosten für Renovierungen vor dem Verkauf sind individuell. Kalkulieren Sie diese in jedem Fall mit ein, damit am Ende böse Überraschungen vermieden werden.

Unbeschwerter Hausverkauf mit Wohnsitz LE

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, stellen sich Ihnen eine Vielzahl von Fragen. Wir haben die Antworten und stehen Ihnen bei allen Schritten kompetent und zuverlässig zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.  

 

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