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Förderung der klimafreundlichen Heizung

Das Ziel ist: weg vom Import fossiler Energien, hin zur klimaeffizienten Heizung. Doch wie kann dieses Ziel erreicht werden? Wie bringt man die Menschen dazu, vom Bewährten auf das Neue umzusteigen? Die Antwort: Subventionen! Ab dem 01.01.2024 wird der Umstieg auf erneuerbare Energien, beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Um diesen Umstieg anzutreiben bietet der Bund folgende Förderungen in Zukunft an: Bei einer Heizung, die mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben wird, übernimmt der Bund nun 30% der Anschaffungskosten. Hinzu kommt, bis Ende 2028, die Bereitstellung eines "Geschwindigkeitsbonus". Dieser ermöglicht Eigentümern weitere 20% zu sparen, wenn sie vor Ablauf der Zeit ihre alte Heizung ausgetauscht haben! Außerdem bietet der Bund auch eine einkommensabhängige Förderung an, so können Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000€, einen weiteren Bonus in Höhe von 30% erhalten. Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich hier auf 30.000€. Bei einer Förderung von max. 70% kommt man so bei 21.000€ raus, die man per Antrag zurück erhalten kann. Für Effizienzmaßnahmen, wie Dämmung, bietet der Bund eine weitere Förderung in Höhe von 30.000€ pro Wohneinheit an. Kann man jedoch einen sogenannten Sanierungsfahrplan vorweisen, so belaufen sich die Förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000€ pro Wohneinheit. Die Förderung für Heizungswechsel und Effizienzmaßnahmen ist kombinierbar und beläuft sich somit auf bis zu 90.000€. Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000€ jährlich, wird zudem ein Kreditangebot unterbreitet. So kann auch mit Zinsvergünstigung gerechnet werden.

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